NEU!

Wir haben wieder eingetragene GmbH’s als Vorratsgesellschaften im Angebot.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Polen wurde am 1. Mai 2004 EU- Mitglied. Die Grenze an der Oder gibt es nicht mehr. Berlin und Warschau rücken zusammen. Erschließen Sie sich das Land, das Teil des europäischen Wirtschaftsraums wurde, für Ihre Aktivitäten. Wer zu spät kommt, den... erwartet dort nur schon längst etablierte Konkurrenz. Wir helfen Ihnen bereits jetzt, den ersten Schritt zu machen.

Dieser einmalige Service ist an kleine und mittelständische Unternehmen gerichtet, die sich schnell, preiswert und mit kalkulierbaren Risiken auf dem polnischen Markt engagieren möchten. Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen unseren Gründungsservice für polnische GmbHs an.

Das geeignete Instrument wirtschaftlicher Präsenz ausländischer Unternehmer in Polen ist die sogenannte Sp. z o. o. Die Abkürzung „Sp. z o.o.“ bedeutet im polnischen soviel wie „GmbH“ im deutschen, nämlich :

Spó³ka

z

ograniczon¹

odpowiedzialnoœci¹

Gesellschaft 

mit

beschränkter

Haftung

Die Rechtsform Sp. z o.o. ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Wer die Strukturen der GmbH kennt, dem sollte die Führung einer polnischen Sp. z o.o. keine größeren Schwierigkeiten bereiten.

Die Unterzeichnung des Gründungsvertrages ist innerhalb einer Woche möglich, gerechnet ab dem Zeitpunkt in dem wir von Ihnen alle erforderlichen Angaben bekommen. Innerhalb von 48 Stunden nach der Gründung wird ein Antrag auf die Eintragung beim zuständigen Gericht gestellt. Die Eintragungsprozedur dauert erfahrungsgemäß zwei bis sechs Wochen.

Aktuell, aufgrund der Besonderheiten des polnischen Banksystems und der verwaltungsrechtlicher Vorschriften ist der Kauf einer Vorratsgesellschaft nur in sehr seltenen Fällen wirtschaftlich und finanziell zu rechtfertigen. Für die meisten Kunden ist die Neugründung die billigste und schnellste Variante. Die Einzelheiten könnten gerne auf Anfrage erläutert werden.

Bei grenzüberschreitenden Fragen kooperieren wir sehr eng mit unseren deutschen Kollegen in Berlin und Hannover. Aus diesem Grund besteht auch Möglichkeit, dass nach Bedarf ein Besprechungstermin mit uns auch in Berlin vereinbart wird. Dies ist ca. alle zwei Wochen möglich. Büroräume stellen uns unsere Kollegen in Berlin zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz.

Rechtsanwaltskanzlei Wisniewski & Klapsa,

ul. Podwale 62A, 50-010 Wroclaw (Breslau)

klapsa@wisniewski-klapsa.pl

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Fax:. 0048 71 79 31 526